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Betreuungs- und Entlastungsleistung

Seit dem 1. Januar 2015, im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes, hat jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe Anspruch auf Betreuungs-und Entlastungsleistungen.

Diese können sein:

  • Hilfe im Haushalt
  • Einkaufen
  • Betreuung zu Hause
  • Spazieren gehen
  • Vorlesen oder auch
  • ganz nach Ihren WÜnschen

 

Sie erhalten Leistungen im Wert von 104,- € monatlich. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt und kann nur durch einen zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden.

 

 

Krankenpflegepraxis

Birgit Klein-Schlechtingen
Inhaber: Manuel Buyala

Bergstraße 8 
51597 Morsbach-Lichtenberg
Tel.: 0 22 94 / 17 19 
Fax: 0 22 94 / 78 05
E-Mail: info@klein-schlechtingen.de

Öffnungszeiten:

Bürozeiten: In der Regel sind wir von Montag bis Freitag von 8.00-14.00 Uhr für Sie erreichbar.