Informationen zur Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegestufen wurden in 2016 reformiert
- Das Pflegestärkungsgesetz II definiert neu, wer Pflege braucht.
- Es wird voraussichtlich ein neues Begutachtungsverfahren geben.
- Geplant ist, dass aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade werden.
- Menschen mit Demenz soll ein besserer Zugang zur Pflege ermöglicht werden, als bisher.
- Bei der Einstufung geht es künftig danach, wie selbstständig der Versicherte noch ist – das heißt, ob er oder sie auf die Unterstützung von anderen angewiesen ist.
- Das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, fällt wahrscheinlich weg.
Weitere Informationen finden Sie unter www.test.de/Pflegeversicherung.
