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Pflegestufen werden in 2016 reformiert

Da die Pflegeversicherung in 2016 von Grund auf erneuert wird, insb. auch die Einteilung und Definition der Pflegestufen, geben wir hier nur einen kurzen Überblick, welche Änderungen auf uns zukommen.

  • Das Pflegestärkungsgesetz II definiert neu, wer Pflege braucht.
  • Es wird voraussichtlich ein neues Begutachtungsverfahren geben.
  • Geplant ist, dass aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade werden.
  • Menschen mit Demenz soll ein besserer Zugang zur Pflege ermöglicht werden, als bisher.
  • Bei der Einstufung geht es künftig danach, wie selbst­ständig der Versicherte noch ist – das heißt, ob er oder sie auf die Unterstüt­zung von anderen angewiesen ist.
  • Das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, fällt wahrscheinlich weg.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.test.de/Pflegeversicherung.

Krankenpflegepraxis

Birgit Klein-Schlechtingen
Inhaber: Manuel Buyala

Bergstraße 8 
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