Betreuungs- und Entlastungsleistung
Seit dem 1. Januar 2015, im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes, hat jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe Anspruch auf Betreuungs-und Entlastungsleistungen.
Diese können sein:
- Hilfe im Haushalt
- Einkaufen
- Betreuung zu Hause
- Spazieren gehen
- Vorlesen oder auch
- ganz nach Ihren WÜnschen
Sie erhalten Leistungen im Wert von 104,- € monatlich. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt und kann nur durch einen zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden.